Ihr Kind hat keinen Kitaplatz?

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Warum klagen?

Sichern Sie Ihre berechtigten Ansprüche! (Schadenersatz, Lohnausfall, Kinderbetreuungskosten)

Setzen Sie den Rechtsanspruch Ihres Kindes durch!

Zwingen Sie die Verwaltung und Politik mit u.a. Zwangsgeldern zum Handeln!

Gewöhnlich sind Kitaplatzklagen  kostenfrei  und unkompliziert durchführbar.

Über mich

Ich bin Sabrina Fahlenbock, selbstständige Rechtsanwältin und Gründerin von platzrecht.de, einer Informationsplattform rund um das Thema Kitaplatzklagen. Als Mutter eines 2 jährigen Sohnes und wohnhaft in Bergisch Gladbach, bringe ich persönliche Erfahrungen und Expertise in diesem Bereich zusammen.

Ich habe neben vielen anderen Kindern meinen eigenen Sohn in einem Verfahren gegen die Stadt Bergisch Gladbach vor dem zuständigen Verwaltungsgericht vertreten, um einen Kitaplatz zu erhalten.

Ich habe Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln studiert und mein juristisches Referendariat erfolgreich mit dem zweiten Staatsexamen (2018) abgeschlossen.

Während meiner praktischen Ausbildung habe ich wertvolle Erfahrungen beim Jugendamt der Stadt Köln und am Oberlandesgericht Köln gesammelt. Zuvor war ich in der Kölner Niederlassung der renommierten Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP tätig.

Als selbstständige Rechtsanwältin arbeite ich aktuell in der Kanzlei Rechtsanwälte am Malzbüchel in Köln.

Meine Leidenschaft und Fachkompetenz als Rechtsanwältin liegen aktuell insbesondere im Bereich der Kitaplatzklagen, bei denen ich mich mit vollem Einsatz für die Durchsetzung der Rechte von Eltern und Kindern engagiere.

Erfahrungsberichte

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Als wir verzweifelt nach einem Betreuungsplatz für unseren Sohn suchten, wandten wir uns an Frau Fahlenbock und ihr Team bei platzrecht.de. Vom ersten Moment an fühlten wir uns gut informiert und verstanden. Frau Fahlenbock hat uns in dieser schwierigen Situation optimal unterstützt und uns durch den Prozess begleitet. Dank ihrer Expertise haben wir schließlich einen Tagespflegeplatz für unseren Sohn vom Jugendamt erhalten. Wir sind sehr dankbar für die hervorragende Arbeit von Frau Fahlenbock und können ihre Dienste allen Eltern, die sich in einer ähnlichen Situation befinden, wärmstens empfehlen.

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Lena und Markus S.
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Als junge Eltern, die beide berufstätig sind, standen wir vor der Herausforderung, einen Kita-Platz für unsere Tochter zu finden von der Behörde wurden wir nur vertröstet. Wir stießen auf Frau Fahlenbock. Ihre einfühlsame Art und ihre fachliche Kompetenz halfen uns dabei, unsere Rechte zu verstehen. Mit ihrer Hilfe konnten wir einen Platz in einer tollen Einrichtung für unsere Tochter sichern. Wir sind super dankbar für die Unterstützung von Frau Fahlenbock und empfehlen Sie gerne weiter.

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Johanna und Michael D.

Bewertungen

Platzrecht FAQ

Die Webseite Platzrecht.de ist eine Informationsseite für Eltern zum Thema Kitaplatzklagen, die allgemeine Informationen bereitstellt; dies ersetzt jedoch keine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung stehe ich jedoch gerne zur Verfügung.

    FAQ

    Warum sollte ich für einen Kitaplatz klagen?

    • Sie können damit Ihre Sekundäransprüche sichern, falls Sie keinen Kitaplatz erhalten. (Schadenersatz – Übernahme der privaten Kinderbetreuungskosten, Lohnausfall etc.)
    • Sie erhöhen Ihre Chancen einen Betreuungsplatz zu erhalten.
    • Sie haben die Möglichkeit den Handlungsdruck auf die Verwaltung zu erhöhen. Die Verwaltung hat Möglichkeiten von denen Sie derzeit nur eingeschränkt Gebrauch macht: Überbelegungen von Gruppen, Ad-Hoc-Kita’s unter kommunaler Trägerschaft etc.

    Was kostet ein Verfahren / Kitaplatzklage?

    Eine Kitaplatzklage ist in der Regel kostenlos!

    Die Beantragung einer einstweiligen Verfügung zur Erlangung eines Kitaplatzes und die dazugehörige Hauptsachen Klage ist gerichtskostenfrei. Bei Beauftragung eines Rechtsanwalts werden die Kosten des Rechtsanwaltes von der unterlegenen Kommune bezahlt. Somit ist in der Regel auch die Beauftragung eines Rechtsanwaltes kostenlos.

    Bevor Kosten in Ihrem Fall entstehen können werden Sie von einem Rechtsanwalt ausdrücklich darauf hingewiesen.

    Für eine Kitaplatzklage ist jedoch auch nicht zwingend ein Rechtsanwalt notwendig, die entsprechenden Anträge können von jedem gestellt werde, oftmals ist es dennoch ratsam einen Rechtsanwalt zu beauftragen auch da die Kosten üblicherweise von der untelegenen Kommune getragen werden müssen.

    Wie lange dauert eine Kitaplatzklage?

    Ein Verfahren dauert normalerweise nur einige Wochen, weil oft ein Eilantrag für eine einstweilige Verfügung gestellt wird.

    Eine einstweilige Verfügung ist eine gerichtliche Maßnahme, die vorläufigen Rechtsschutz gewährt, um dringende Fälle schnell zu klären. Sie dient dazu, eine Situation vorübergehend zu regeln, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wird.

    Wie ist der Ablauf einer Kitaplatzklage?

    1. Aufforderung an das Jugendamt, innerhalb einer festgelegten Frist einen angemessenen Kitaplatz nachzuweisen.
    2. Eine einstweilige Verfügung im Eilverfahren beantragen, wenn die Frist nicht eingehalten wurde.
    3. Durchsetzung von Zwangsmitteln gegen die Kommune (Zwangsgeld) beantragen.
    4. In einem weiteren Klageverfahren die Sekundäransprüche geltend machen. (Schadenersatz)

    Kann ich bei einer Kitaplatzklage verlieren?

    Wenn ein Anspruch besteht (Wohnort in der Stadt/Gemeinde, Alter des Kindes über 1 Jahr), kann eine fachgerechte Kitaplatzklage nur verloren werden, wenn entweder Fristen nicht eingehalten werden oder aber wenn ein bedarfsgerechter Platz vor der Klage angeboten aber nicht angenommen wurde.

    Kann ich auch Klagen, obwohl ich noch Anfragen bei LittleBird/KitaNavigator etc. offen habe?

    Ja, eine Klage kann auch trotz offener Anfragen in LittleBird/KitaNavigator etc. durchgeführt werden.

    Die Stadt hat bei einer Kitaplatzklage den Nachweis zu führen, dass ein Platz zur Verfügung steht.

    Hat es negative Auswirkungen auf mein Kind, wenn ich die Kita verklage?

    Nein, mit einer Kitaplatzklage wird das Jugendamt bzw. die Stadt verklagt und nicht die Kita. Aus der Praxis ist kein Fall bekannt, bei dem eine Klage negativ auf Kind oder Eltern zurückgefallen wäre.

    Ist es rechtlich zulässig, dass Kommunen Kitaplätze nur zum 01.08. eines Jahres vergeben?

    Nein, es ist nicht rechtlich zulässig, dass Kommunen Kitaplätze ausschließlich zum 01.08. vergeben, dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage.

    Jedem Kind steht laut KiBiz NRW (Kinderbildungsgesetz) “ein Anspruch auf Bildung und auf Förderung seiner Persönlichkeit” zu, und zwar ab dem Tag des ersten Geburtstages – nicht erst zum 01.08. oder 01.09. eines jeden Jahres, wie oft fälschlicherweise behauptet wird.

    Hat es negative Auswirkungen auf mein Kind, wenn ich die Kita verklage?

    Nein, mit einer Kitaplatzklage wird das Jugendamt bzw. die Stadt verklagt und nicht die Kita. Aus der Praxis ist kein Fall bekannt, bei dem eine Klage negativ auf Kind oder Eltern zurückgefallen wäre.

    Welche Entfernung zur Kita- oder Tagespflegeplatz ist zumutbar?

    Eine grobe Richtschnur ist eine Dauer von 30 Minuten bzw. 5km pro Weg. Es ist jedoch  immer eine Entscheidung im Einzelfall. Neben der Entfernung fließen auch zahlreiche andere Kriterien in die Bewertung ein, ob die Entfernung zumutbar ist. Dazu zählen beispielsweise die zur Verfügung stehenden Transportmittel und die Nahverkehrsverbindungen. Zu Beachten sind zudem die Aufgabenverteilung in der Familie, die Arbeitszeiten der Eltern und die Lage des Arbeitsplatzes.

    Wie funktioniert das Wahlrecht zwischen Kindertagespflege und Kindertagesstätte bei U3 Platzanspruch?

    Eltern besitzen das Wunsch- und Wahlrecht, welches sich nicht nur auf die Entscheidung zwischen verschiedenen Kitas bezieht, sondern auch auf die Option “Kita oder Kindertagespflege”. Deshalb kann das Jugendamt Eltern erst dann auf einen Platz in einer Kindertagespflegestelle verweisen, wenn Plätze in einer Kita nicht (mehr) zur Verfügung stehen (Kapazitätserschöpfung).

    Wenn doch keine Plätze da sind, warum sollte sich eine Kitaplatzklage lohnen?

    Eine Klage kann in diesem Fall dazu dienen, den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz einzufordern zu sichern und somit eine Platzvergabe zu erreichen.

    Auch wenn zum Zeitpunkt der Anfrage keine freien Plätze vorhanden sind, kann es sein, dass in Zukunft wieder Kapazitäten verfügbar werden bzw. durch die erfolgreiche Klage geschaffen werden.

    Eine Klage kann auch dazu führen, dass das Jugendamt gezwungen wird, sich verstärkt um die kurzfristige Bereitstellung von Kitaplätzen zu kümmern.

    Der Stadt drohen durch eine Kitaplatzklage neben Schadenersatzansprüchen auch Zwangsstrafen (wiederkehrend 5000 € pro Fall).

    Auch die Sicherung von Schadenersatzansprüchen (Lohnausfall, andere Betreuungskosten) erfolgt durch eine Kitaplatzklage.

    Welche rechtlichen Grundlagen sind für das Einklagen eines Kitaplatzes relevant?

    Die rechtlichen Grundlagen für das Einklagen eines Kitaplatzes variieren je nach Bundesland. In den meisten Bundesländern, wie zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, garantiert das jeweilige Kinderbildungsgesetz (in NRW als KiBiz bekannt) einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Dieser Rechtsanspruch erstreckt sich sowohl auf Plätze in Kindertageseinrichtungen als auch auf Kindertagespflege. Bei Nichterfüllung dieses Rechtsanspruchs durch die zuständige Kommune oder das Jugendamt können Eltern gerichtlich gegen die Kommune vorgehen, um einen Kitaplatz einzuklagen. Eine wichtige Rolle spielen hierbei das Sozialgesetzbuch (SGB) VIII, insbesondere § 24, der die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege regelt, sowie das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), das den Ablauf von verwaltungsrechtlichen Verfahren festlegt. Zusätzlich zum Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr besteht in Deutschland auch ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt.

    Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung für eine Kitaplatzklage?

    Nein, eine Rechtsschutzversicherung ist für eine Kitaplatzklage in der Regel nicht erforderlich, da dieses Verfahren im Primäranspruch (Anspruch auf Kitaplatz) gerichtskostenfrei ist. Grundsätzlich fallen Kitaplatzklagen jedoch in den Bereich des Verwaltungsrechts, dieser Bereich ist von einer Rechtsschutzversicherung in der Regel abgedeckt.

    Was kann ich tun, wenn mir ein Platz in einer Betreuungseinrichtung angeboten wird, bei der ich mein Kind nicht unterbringen möchte?

    Da es keinen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer bevorzugten Kita gibt, stehen die Chancen vor Gericht eher ungünstig, wenn Eltern einen angebotenen, bedarfsgerechten Betreuungsplatz mit ausreichendem Umfang ablehnen. Bei einer Tagespfplege im U3 Bereich kommen jedoch mehrere Gründe für eine Ablehnung einer speziellen Tagespflege Person  in Frage.

    Ist es notwendig, einen Anwalt oder eine Anwältin zu beauftragen, um einen Kitaplatz einzuklagen?

    Es ist nicht zwingend erforderlich, einen Anwalt oder eine Anwältin zu beauftragen, um einen Kitaplatz einzuklagen. Personen mit Grundkenntnissen im Recht, die sich dazu in der Lage fühlen, können diesen Schritt auch eigenständig unternehmen. Viele Gerichte sind hilfsbereit und stellen teilweise sogar Klagevordrucke auf ihren Webseiten für die Kitaplatzklage  zur Verfügung.

    Bei Schadensersatzklagen vor dem Landgericht besteht allerdings Anwaltspflicht.

    Welche weiteren Rechtsansprüche können geltend gemacht werden?

    Neben der Klage auf einen Kitaplatz können Eltern auch Schadensersatzansprüche vor dem Landgericht geltend machen, falls der Kitaplatz nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt wurde (z.B. nicht ab dem ersten Geburtstag des Kindes oder erst einige Monate nach dem geplanten Betreuungsbeginn) und dadurch ein Elternteil nicht wie geplant arbeiten konnte. Dies setzt voraus, dass der dringende Betreuungsbedarf fristgerecht bei der Kommune angemeldet wurde. Zusätzlich zum Verdienstausfall können auch Mehrkosten, die durch private Betreuungsangebote wie eine Tagesmutter entstanden sind, geltend gemacht werden. Es ist jedoch generell zu empfehlen, zuvor in einem einstweiligen Verfügungsverfahren einen Kitaplatz einzuklagen.

    Wie viele Stunden pro Tag steht meinem Kind ein Betreuungsanspruch in einer Kita zu?

    Für Kinder unter drei Jahren richtet sich die Betreuungszeit im Bundesgesetz nach dem individuellen Bedarf, wobei neun bis zehn Stunden pro Tag die Höchstgrenze darstellen.

    Wie kann man einen Kitaplatz einklagen und wie verläuft der Prozess?

    Eltern, die für ihr Kind keinen Kitaplatz finden und dessen erstes Lebensjahr bald erreicht oder überschritten ist, können einen Kitaplatz einklagen. Hierbei handelt es sich um einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz. Zuerst müssen Eltern den Bedarf beim zuständigen Jugendamt anmelden. Ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin kann auch diese Korrespondenz übernehmen. Danach kann das Verfahren zur Erlassung einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht eingeleitet werden. 

    In den meisten  Bundesländern muss eine Frist von bis zu sechs Monaten nach der Meldung beim Jugendamt abgewartet werden, bevor die Klage eingereicht werden kann. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig um die Betreuung zu kümmern. Alternativ zur Kita können Kinder U3 auch von Tagesmüttern oder Tagesvätern betreut werden.

    Während des Verfahrens wird oft ein Kitaplatz angeboten. Falls nicht, trifft das Gericht einen Beschluss, der die Kommune verpflichtet, den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz zu erfüllen. Wenn dies nicht geschieht, kann ein Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet werden, das die Kommune zur Zahlung von Zwangsgeldern (wiederholt 5000 € pro Fall) verpflichtet. Oft führt dies zur kurzfristigen Schaffung von Kitaplätzen z.B. durch Überbelegungen.

    Kostenlose Ersteinschätzung

    Als erfahrene Rechtsanwältin biete ich eine kostenlose unverbindliche Ersteinschätzung für Ihren individuellen Fall zum Thema Kitaplatzklage. Teilen Sie mir Ihre Situation mit, und ich werde schnellstmöglich eine erste Einschätzung per E-Mail senden. Ihre Daten werden sicher zweckgebunden verwendet und nach 14 Tagen automatisch gelöscht. Dauer für das Formular: 2 Minuten

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